Unter der Bezeichnung

besteht in der Gemeinde Höri eine konfessionell und politisch neutrale Institution:
- gemäss Vereinsrecht nach Art. 60 ZGB (Statuten)
- mit dem Zweck der Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde sowie der Erhaltung
alten Brauchtums
- sie koordiniert und führt Anlässe kultureller und
gesellschaftlicher Art durch ( Jahresprogramm
- sie stellt der Höremer Bevölkerung Mietobjekte zu
günstigen Preisen zur Verfügung:
- Festbankgarnituren (5m, 20 Sitzplätze)
- Bistrotische
- Lichterketten (30m und 40m)
- Lautsprecheranlage
- Rednerpult
- sie erstellt für die Höremer Bevölkerung den Terminkalender mit Daten von Anlässen:
- von Vereinen
- von Parteien
- der Schule
- der Gemeinde
- der Feuerwehr
- der Kirche
- und weiteren Organisationen und Gruppen
Vorstandsmitglieder
Broschüre (zum beidseitigen Druck)